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   OVG Niedersachsen, 07.07.2005 - 5 LB 51/05   

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https://dejure.org/2005,12520
OVG Niedersachsen, 07.07.2005 - 5 LB 51/05 (https://dejure.org/2005,12520)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.07.2005 - 5 LB 51/05 (https://dejure.org/2005,12520)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 5 LB 51/05 (https://dejure.org/2005,12520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Anerkennung eines Dienstunfalls bei Borreliose-Infektion infolge Zeckenbisses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 1 BeamtVG; § 31 Abs. 3 BeamtVG
    Anerkennung eines Zeckenbisses als Dienstunfall; Erleiden eines Zeckenbisses bei Waldarbeiten im Rahmen einer Klassenfahrt; Biss von einer Zecke als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos; Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs einer Verletzung mit einer ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 31 I; ; BeamtVG § 31 III

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstunfälle - Zeckenbiss während einer Klassenfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung eines Zeckenbisses als Dienstunfall; Erleiden eines Zeckenbisses bei Waldarbeiten im Rahmen einer Klassenfahrt; Biss von einer Zecke als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos; Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs einer Verletzung mit einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 144.58

    Fleckfieberinfektion als Dienstunfall

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2005 - 5 LB 51/05
    Vielmehr muss der Beweis konkret geführt werden (BVerwGE 11, 229; Urt. v. 26.9.1962 - VI C 72.60 -, ZBR 1963, 49; Urt. v. 11.2.1965 - II C 11.62 -, ZBR 1965, 244).

    Es muss sich also um eine Tätigkeit handeln, für die die Gefahr des Eintritts gerade derjenigen Infektionskrankheit, an der der Beamte erkrankte, typisch ist (BVerwG, Urt. v. 9.11.1960 - VI C 144.58 -, Buchholz 232, § 135 Nr. 4 BBG; Urt. v. 28.1.1993 - II C 22.90 -, Schütz BS/C II 3.1 Nr. 49).

  • BVerwG, 11.02.1965 - II C 11.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2005 - 5 LB 51/05
    Vielmehr muss der Beweis konkret geführt werden (BVerwGE 11, 229; Urt. v. 26.9.1962 - VI C 72.60 -, ZBR 1963, 49; Urt. v. 11.2.1965 - II C 11.62 -, ZBR 1965, 244).

    Die insoweit bestehenden Beweisschwierigkeiten haben die Rechtsprechung zu Recht nicht dazu veranlasst, im Rahmen des § 31 Abs. 1 BeamtVG von dem Erfordernis abzusehen, dass zumindest der Tag des Ereignisses (der Infektion) konkret bestimmbar sein muss (z.B. BVerwG, Urt. v. 11.2.1965, aaO; Urt. v. 28.1.1993 - 2 C 22.90 -, Schütz, BeamtR, ES/C II 31 Nr. 49).

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.90

    Schulklasse - Lungentuberkulose - Schulunterricht - Dienstliche Verrichtung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2005 - 5 LB 51/05
    Die insoweit bestehenden Beweisschwierigkeiten haben die Rechtsprechung zu Recht nicht dazu veranlasst, im Rahmen des § 31 Abs. 1 BeamtVG von dem Erfordernis abzusehen, dass zumindest der Tag des Ereignisses (der Infektion) konkret bestimmbar sein muss (z.B. BVerwG, Urt. v. 11.2.1965, aaO; Urt. v. 28.1.1993 - 2 C 22.90 -, Schütz, BeamtR, ES/C II 31 Nr. 49).
  • BVerwG, 04.09.1969 - II C 106.67

    Begriff des Dienstunfalls im Sinne des Beamtenrechts - Begriff des Kriegsunfalls

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2005 - 5 LB 51/05
    Dies wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann der Fall, wenn in dem Gebiet, in dem der konkrete dienstliche Einsatz stattfand, die betreffende Krankheit "seuchenhaft" auftrat (BVerwG, Urt. v. 4.9.1969 - II C 106.67 -, BVerwGE 34, 4).
  • BVerwG, 26.09.1962 - VI C 72.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2005 - 5 LB 51/05
    Vielmehr muss der Beweis konkret geführt werden (BVerwGE 11, 229; Urt. v. 26.9.1962 - VI C 72.60 -, ZBR 1963, 49; Urt. v. 11.2.1965 - II C 11.62 -, ZBR 1965, 244).
  • BVerwG, 12.10.1972 - VI B 22.72

    Beweislast für den Nachweis des Vorliegens eines Dienstunfalls bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2005 - 5 LB 51/05
    Der Beamte muss den vollen Beweis ("mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit") für das Vorliegen eines Dienstunfalls führen; es genügt nicht ein Nachweis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Beschl. v. 12.10.1972 - 6 B 22.72 -, Buchholz 232, § 135 BBG Nr. 50).
  • VG Stade, 07.03.2007 - 3 A 1932/05

    Anerkennung einer durch sechs Zeckenbisse verursachten Borreliose als

    Nur bei einem seuchenhaften Auftreten von Zeckenbissen und Borrelienbefall kämen die Regeln des Anscheinsbeweises zur Anwendung (OVG Lüneburg, Urt. v. 07.07.2005 - 5 LB 51/05 - Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen diesen Beschluss: BVerwG, Beschl. v. 19.01.2006 - 2 B 46.05 -).

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass für den Zeckenbiss als Dienstunfall die allgemeinen Beweisregeln gelten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 07.07.2005, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 19.01.2006, a.a.O.).

    Ergänzend dazu wird in dem soeben in Bezug genommenen Urteil des Nds. OVG vom 07.07.2005 - 5 LB 51/05- ausgeführt:.

    Soweit die Klägerin die Beweiserleichterung nach § 31 Abs. 3 BeamtVG beansprucht, ist darauf hinzuweisen, dass in dem zitierten und vom Nds. OVG entschiedenen wie abgelehnten Fall (vom 07.07.2005, aaO) "die Art der dienstlichen Verrichtung" (dort: Waldarbeiten einer Schulklasse unter Aufsicht und auf Anleitung eines Forstbeamten) der Gefahr ,"an einer bestimmten Krankheit" zu erkranken, näher kam, als der Aufenthalt der Klägerin unter der Pergola.

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2008 - 5 LA 178/07

    Zulassung der Berufung bei ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils;

    Die Borreliose ist eine Infektionskrankheit, weil sie durch Bakterien auf den Menschen übertragen wird (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 7.7.2005 - 5 LB 51/05 -, Nds.VBl. 2005, 301 = juris Langtext RdNr. 28).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn in dem Gebiet, in dem der konkrete dienstliche Einsatz stattgefunden hat, die betreffende Krankheit "seuchenhaft" aufgetreten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.1960 - VI C 144.58 -, BVerwGE 11, 229; Urt. v. 4.9.1969 - II C 106.67 -, BVerwGE 34, 4; Nds.OVG, Urt. v. 7.7.2005, aaO).

  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 1 K 07.00915

    Zeckenbiss bei einem Lehrer; Borreliose; Keine Anerkennung als Dienstunfall im

    Der Gesetzgeber habe sie zur Abgrenzung der Risikosphären bewusst so festgelegt (BVerwG, Beschluss vom 19.1.2006 - 2 B 46/05; Niedersächsische OVG, Urteil vom 7.7.2005 - 5 LB 51/05).

    Zumindest muss der konkrete Tag datumsmäßig feststehen, an dem das Ereignis eintrat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 7.7.2005 - 5 LB 51/05, ZBR 2006, 215; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 19.1.2006, a.a.O.; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 25 zu § 31 BeamtVG; GKÖD, RdNr. 12 zu § 31 BeamtVG; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Beamtenversorgungsgesetz, RdNr. 38 zu § 31).

    Der Gesetzgeber hat sie zur Abgrenzung der Risikosphären bewusst so festgelegt (OVG Lüneburg, Urteil vom Urteil vom 7.7.2005, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 22.04.2009 - 1 A 155/08

    Zeckenbiss bzw. -stich als Dienstunfall

    Ebenso hat das Verwaltungsgericht Osnabrück (VG Osnabrück, Urteil vom 6.10.2004 - 3 A 37/03 -, juris (aufgehoben durch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 7.7.2005 - 5 LB 51/05 -, juris)) argumentiert, dass es an der Dienstbezogenheit eines Zeckenbisses, den sich eine Lehrerin während einer Klassenfahrt zugezogen hat, nicht schon deshalb fehle, weil ein Zeckenbiss in jedem Fall dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sei.
  • VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164

    Kein Dienstunfall bei Trommelfellverletzung nach Abwehr eines Insekts

    Das OVG Lüneburg hat die Aufhebung dieser Entscheidung in seinem Urteil vom 7. Juli 2005, Az. 5 LB 51/05, ZBR 2006, 215 damit begründet, es habe sowohl hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Bestimmbarkeit als auch bei dem Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Kausalität bei der bisherigen, gegenteiligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu verbleiben.
  • VG Lüneburg, 21.02.2007 - 1 A 134/05

    Allgemeines Lebensrisiko; Beamte; Borreliose; Dienstunfall; Gelegenheitsursache;

    Das bedeutet, dass es ausreicht, wenn der konkrete Tag datumsmäßig feststeht, an dem das Ereignis eintrat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 7.7.2005 - 5 LB 51/05 - ).
  • VG Saarlouis, 30.10.2007 - 3 K 158/07

    Einzelfall eines Dienstunfalls in Gestalt eines ansonsten - FSME, Borreliose usw.

    Zu den Merkmalen der örtlichen und zeitlichen Bestimmbarkeit eines Zeckenstichs und der Beweiserleichterung bei typischen Geschehensabläufen und zeitlicher Eingrenzbarkeit (Abweichung von OVG Lüneburg, 07.07.2005, ZBR 2006, 215 und VG Stade, 07.03.2007 -3 A 1932/05 - ).

    BVerwG, aaO; vorgehend OVG Lüneburg, 07.07.2005, ZBR 2006, 215; ebenso VG Ansbach, aaO; vgl. auch Urteil der Kammer vom 15.10.2007 - 3 K 489/07 - (angebliche Hitzeeinwirkung bei 70-minütiger Heimfahrt vom Dienst; auch zur Frage der Beweislast).

  • OVG Saarland, 09.08.2006 - 3 Q 23/06

    Keine Verfolgung rückkehrender Iraner wegen Asylantragstellung

    Soweit im Urteil des Niedersächsischen OVG vom 22.6.2005 - 5 LB 51/05 -, das eine Verfolgungsgefährdung allein aufgrund der Asylantragstellung gleichfalls ablehnt, aber darauf hingewiesen wird, dass aus Sicht des Gerichts bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalles die festzustellenden Nachforschungen bei der Einreise zu einer politischen Verfolgung führen können, wenn zu erwarten ist, dass diese Nachforschungen zu einer Einstufung des Einreisenden als politischen Gegner des iranischen Staates führen, handelt es sich um eine Einzelfallbetrachtung, die nicht Gegenstand einer Grundsatzrüge ist.
  • VG Ansbach, 02.02.2010 - AN 1 K 08.00857

    Keine Anerkennung der geltend gemachten Dienstunfallfolgen (Borrelieninfektion u.

    Zumindest muss der konkrete Tag datumsmäßig feststehen, an dem das Ereignis eintrat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 7.7.2005, 5 LB 51/05, ZBR 2006, 215; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 19.1.2006, a.a.O.; vgl. auch Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 31 BeamtVG, RdNr. 25; GKÖD, § 31 BeamtVG, RdNr. 12; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Beamtenversorgungsgesetz, § 31, RdNr. 38).
  • VG Würzburg, 10.03.2015 - W 1 K 15.93

    Dienstunfall; Zeckenbiss; Borreliose; Erythema migrans: Beweisanforderungen

    Vor diesem Hintergrund wäre bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen die Anerkennung einer Borrelioseerkrankung des Klägers ohne Weiteres als "Körperschaden" i. S. d. Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG rechtlich denkbar, ebenfalls die Anerkennung einer Borrelioseerkrankung als "Dienstunfall" im Sinne des Art. 46 Abs. 3 BayBeamtVG in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 3101 (Infektionskrankheiten - vgl. OVG Lüneburg, U. v. 7.07.2005 - 5 LB 51/05 - juris) bzw. Nr. 3102 (Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten vgl. BayVGH, U. v. 21.09.2011 - 3 B 09.3140 - juris).
  • VG Ansbach, 07.08.2012 - AN 1 K 10.00480

    Forstbeamte im Außendienst; Zeckenstichereignis als Dienstunfall; Anerkennung der

  • VG Bayreuth, 25.01.2009 - B 5 K 06.958

    Borrelioseerkrankung eines Polizeihauptkommissars; Ausschlussfristen des § 45

  • VG Ansbach, 29.01.2008 - AN 1 K 07.00217

    Forstbeamter im Außendienst, Zeckenbiss, Erkrankung an Kardiomyopathie

  • VG Würzburg, 06.12.2011 - W 1 K 11.236

    Dienstunfall; Zeckenbiss; Borrelienerkrankung; Beweislast

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